Genehmigung für Feuerwerke!!!
Es gilt zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne Ausnahmegenehmigung vom 2. Januar bis zum 30. Dezember strikt verboten ist. In dieser Zeit sind nur Feuerwerke der Klasse I und T1 erlaubt. Nur an Silvester ist es für Privatpersonen ab 18 Jahren möglich, Feuerwerkskörper der Klasse II abzufeuern. Ihr wollt aber als Programmhöhepunkt einer privaten Veranstaltung ein Feuerwerk zünden?Da gibt es zwei Möglichkeiten: