Feuerwerksartikel

Genehmigung für Feuerwerke!!!
 

Es gilt zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne Ausnahmegenehmigung vom 2. Januar bis zum 30. Dezember strikt verboten ist. In dieser Zeit sind nur Feuerwerke der Klasse I  und T1 erlaubt.
Nur an Silvester ist es für Privatpersonen ab 18 Jahren möglich, Feuerwerkskörper der Klasse II abzufeuern. 
Ihr wollt aber als Programmhöhepunkt einer privaten Veranstaltung ein Feuerwerk zünden?
Da gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr holt Euch beim Ordnungsamt Eurer Stadt/Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Klasse II während des Jahres beantragen. Mit dieser Genehmigung kommt Ihr zu uns und könnt auch unter dem Jahr Feuerwerksartikel der Klasse 2 kaufen. Welche Artikel wir auf Lager haben findet Ihr in unserem Shop. Alles andere bitte auf Anfrage.
  2. Ihr fragt uns und bekommt ein Feuerwerk der Extraklasse, genau auf Eure Wünsche abgestimmt. Wir übernehmen auch die Beantragung, bauen auf und räumen danach auf. Schaut einfach unter der Rubrik Feuerwerk nach. 
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